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KANZLEI FÜR BAURECHT UND BRANDSCHUTZ

 T 0221.294 979 83 | E-Mail koch@baurecht-brandschutz.de

Kanzlei für Brandschutz und Baurecht

BRANDSCHUTZ

SICHER UND WIRTSCHAFTLICH

Die gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz sind äußerst komplex und ändern sich ständig. Mit unserem Fachwissen und langjähriger Erfahrung auf diesem Fachgebiet sorgen wir für die Rechtssicherheit Ihres Gebäudes in jeder Hinsicht - sowohl bei Neubauten als auch im Bestand. Wir beraten Sie gerne bei Ihrem Vorhaben und sorgen dafür, dass nichts anbrennt. Dabei haben wir stets die Wirtschaftlichkeit des Projekts im Blick.

« Nicht alles, was technisch möglich ist, ist rechtlich erforderlich. »

Stefan Koch

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BRANDSCHUTZ

 

Nichts ist so wichtig wie die Sicherheit des Gebäudes und seiner Nutzer und Nutzerinnen. Wie in vielen technisch geprägten Rechtsgebieten lassen sich auch im Brandschutz optimale Ergebnisse durch die Bündelung von ingenieurmäßigem und juristischem Sachverstand erzielen. 

Bewährte Kooperationen mit namhaften Ingenieurbüros und Sachverständigen, Verbänden und Herstellern haben bei zahlreichen Bauvorhaben sichere Gebäude und zum Teil erhebliche Einsparungen ermöglicht.

Stefan Koch Rechtsanwalt

Das Beratungsangebot im Brandschutz umfasst insbesondere folgende Leistungen:

  • Prüfung und juristische Optimierung von Brandschutzkonzepten

  • Abwehr von nachträglichen Brandschutzauflagen

  • Öffentlich-rechtliche Sanierungsverträge

  • Zulassung und Verwendbarkeit von Bauprodukten

  • Brandschutzrechtliche Bestandsanalysen (etwa im Rahmen von Immobilientransaktionen)

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Hilfe benötigen, und lassen Sie uns in einem Erstgespräch gemeinsam nach Lösungen suchen. 

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